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AutorenbildChristian

Coronavirus / Trainingsbetrieb



17.06.2021


Im Landkreis Meißen liegt die Inzidenz derzeit bei 6,6. Damit entfällt nun die Testpflicht und es brauchen auch keine Anwesenheitslisten mehr geführt werden.



03.06.2021


Da der Inzidenzwert weiter fällt im Landkreis Meißen ist es möglich ab dem 03.06.2021

in den Sportstätten Kontaktsportarten durchzuführen. Sollte eine Inzidenz von unter 35 bei einer Dauer von 14 Tagen erreicht werten würde auch eine Testpflicht entfallen.


27.05.2021

nach langem Warten kann es nun wieder ab dem 27.05.2021 los gehen.

Es gilt nun wieder die aktuelle Sächsische Corona - Schutzverordnung, welche folgende Punkte

für uns eine Öffnung möglich macht.

  • Gruppen von bis zu 20 Minderjährigen im Außenbereich

  • kontaktfreien Sport auf Außensportanlagen und kontaktfreien Sport auf Innensportanlagen einschließlich Fitnessstudios und ähnlichenEinrichtungen sowie den Kontaktsport auf Außensportanlagen für Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit einem tagesaktuellen Test oder einem Test nach § 23 Absatz 4 sowie einer Kontakterfassung oder -Nachverfolgung nach § 6 Absatz 1, 6 und 7.

  • Anleitungspersonen müssen einen tagesaktuellen Test vorweisen.

Für unsere Trainingsstätte gilt

  • es können alle wieder Sport treiben (Erwachsene & Minderjährige)

  • Außen Kontaktsport, Innen Kontaktfrei

  • es wird weiterhin die Anwesenheitsliste geführt,

    • Übungsleiter und Sportler bestätigen mit der Eintragung in der Liste einen Corona-Test gemacht zu haben, welcher negativ war.

    • dieser Punkt gilt nur für Erwachsene; Kinder benötigen keinen Test (egal ob Innen oder Außen)

    • Geimpfte & Genesene sind von der Testpflicht ausgeschlossen

Geimpft bedeutet, dass die 2 Spritze mehr als 14 Tage zurück liegt

Genesen bedeutet; dass derjenige einen positiven PCR Test hat, der mindestens 28 Tage zurück liegt.


Der Inzidenzwert geht auf die U50 zu, wodurch es dann weitere Erleichterungen geben wird.

Wir freuen uns auf Euch

Euer Trainerteam

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23.04.2021

Nach Vorgaben unserer Landesregierung und der derzeitigen für uns gültigen Gesetzeslage gibt es folgende wichtigen Punkte zu beachten.

„Ausübung von Sport wird beschränkt. Es ist nur kontaktloser Individualsport nur allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes zulässig. Kontaktfreier Sport in Gruppen von max. fünf Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres darf stattfinden. In diesem Fall muss jedoch das Trainingspersonal einen tagesaktuellen negativen Test vorweisen können.“

Wo und wie darf trainiert werden.

  • unter freiem Himmel

  • Liste ist für eine evtl. Kontaktnachverfolgung ist auszufüllen

  • auf dieser Liste bestätigt der Übungsleiter, dass er einen tagesaktuellen Test gemacht hat, der negativ war (Unterschrift reicht aus)

  • Übungen / Trainingseinheiten sollen so gestaltet werden, dass wenig Kontakt entsteht.


Bei Fragen stehen wir Euch gerne zur Verfügung

Euer Trainerteam


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