17.06.2021
Im Landkreis Meißen liegt die Inzidenz derzeit bei 6,6. Damit entfällt nun die Testpflicht und es brauchen auch keine Anwesenheitslisten mehr geführt werden.
03.06.2021
Da der Inzidenzwert weiter fällt im Landkreis Meißen ist es möglich ab dem 03.06.2021
in den Sportstätten Kontaktsportarten durchzuführen. Sollte eine Inzidenz von unter 35 bei einer Dauer von 14 Tagen erreicht werten würde auch eine Testpflicht entfallen.
27.05.2021
nach langem Warten kann es nun wieder ab dem 27.05.2021 los gehen.
Es gilt nun wieder die aktuelle Sächsische Corona - Schutzverordnung, welche folgende Punkte
für uns eine Öffnung möglich macht.
Gruppen von bis zu 20 Minderjährigen im Außenbereich
kontaktfreien Sport auf Außensportanlagen und kontaktfreien Sport auf Innensportanlagen einschließlich Fitnessstudios und ähnlichenEinrichtungen sowie den Kontaktsport auf Außensportanlagen für Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit einem tagesaktuellen Test oder einem Test nach § 23 Absatz 4 sowie einer Kontakterfassung oder -Nachverfolgung nach § 6 Absatz 1, 6 und 7.
Anleitungspersonen müssen einen tagesaktuellen Test vorweisen.
Für unsere Trainingsstätte gilt
es können alle wieder Sport treiben (Erwachsene & Minderjährige)
Außen Kontaktsport, Innen Kontaktfrei
es wird weiterhin die Anwesenheitsliste geführt,
Übungsleiter und Sportler bestätigen mit der Eintragung in der Liste einen Corona-Test gemacht zu haben, welcher negativ war.
dieser Punkt gilt nur für Erwachsene; Kinder benötigen keinen Test (egal ob Innen oder Außen)
Geimpfte & Genesene sind von der Testpflicht ausgeschlossen
Geimpft bedeutet, dass die 2 Spritze mehr als 14 Tage zurück liegt
Genesen bedeutet; dass derjenige einen positiven PCR Test hat, der mindestens 28 Tage zurück liegt.
Der Inzidenzwert geht auf die U50 zu, wodurch es dann weitere Erleichterungen geben wird.
Wir freuen uns auf Euch
Euer Trainerteam
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23.04.2021
Nach Vorgaben unserer Landesregierung und der derzeitigen für uns gültigen Gesetzeslage gibt es folgende wichtigen Punkte zu beachten.
„Ausübung von Sport wird beschränkt. Es ist nur kontaktloser Individualsport nur allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes zulässig. Kontaktfreier Sport in Gruppen von max. fünf Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres darf stattfinden. In diesem Fall muss jedoch das Trainingspersonal einen tagesaktuellen negativen Test vorweisen können.“
Wo und wie darf trainiert werden.
unter freiem Himmel
Liste ist für eine evtl. Kontaktnachverfolgung ist auszufüllen
auf dieser Liste bestätigt der Übungsleiter, dass er einen tagesaktuellen Test gemacht hat, der negativ war (Unterschrift reicht aus)
Übungen / Trainingseinheiten sollen so gestaltet werden, dass wenig Kontakt entsteht.
Bei Fragen stehen wir Euch gerne zur Verfügung
Euer Trainerteam
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